Bei Pflegedienst Kompass verstehen wir Pflege mehr als nur eine Dienstleistung – sie ist eine Berufung. Unser Name steht für
Wir begleiten unsere Patienten mit
auf ihrem individuellen Weg und helfen ihnen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Mit der Grundpflege unterstützen wir unsere Kunden bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, um den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Bei Bedarf versorgen wir unsere Patienten mehrmals täglich, an Wochenenden und Feiertagen. Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36, SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen. Um die Aktivierung zu fördern, geht unser Team aus examinierten Pflegefachkräften auf die Individualität und Wünsche unseren Klienten ein. Entsprechend des Pflegegrades wird der Bedarf an Unterstützung eingestuft und durch die Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI)
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Wir übernehmen nicht nur bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad die medizinische Fachpflege bei Ihnen zu Hause, sondern auch nach Krankheit oder Unfall. Die Weiterversorgung in Ihrer gewohnten Umgebung erfolgt nach enger Abstimmung mit Ihrem Arzt durch unsere qualifizierten Pflegefachkräften. Die Behandlungspflege soll eine Verbesserung der Krankheit und eine Heilung beim Patienten erzielen. Ihr Hausarzt verordnet diese Leistungen, die dann von unserem Pflegedienst in Ihrer Region durchgeführt werden. Sie kann dauerhaft oder vorübergehend verordnet werden, z. B., um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden. Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern. Wir beschäftigen examinierte Pflegefachkräfte, die langjährige Expertise bei der Versorgung chronischer Wunden aufweisen. Außerdem sichern wir mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen rund um die Behandlung den Standard unserer Mitarbeiter, um modern und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entsprechen.
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Diese Leistungen werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse, Krankenkasse oder als Privatleistung abgerechnet. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, werden die Kosten für die Haushaltshilfe teilweise von der Pflegekasse übernommen, z. B. als Teil der häuslichen Pflege oder als Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Auch die Person, die einen Angehörigen pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen. Wenn Sie eine Verordnung vom Hausarzt haben, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt können die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Mehr erfahren...Als Kind wollte ich immer Krankenschwester werden. Doch im Ort, wo wir wohnten, gab es keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit für mich. Im Alter von 39 Jahren habe ich diesen Traum verwirklicht und lebe ihn täglich aus.